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Demokratie-Lexikon

Hier findest du alle wichtigen Begriffe rund um das  Thema Demokratie. Wenn dir ein Begriff fehlt, dann meld ich bei uns

A

Abgeordneter*

Die Vertreter*innen der Bürger*innen in einem Parlament heißen Abgeordnete. Die Wähler*innen wählen die Abgeordneten in einer Wahl.

Arbeitsgruppen/-kreise

Arbeitskreis ist eine Gruppe von Personen/Schüler*innen mit einem bestimmten gemeinsamen Ziel. So kümmert sich jeder Arbeitskreis um ein bestimmtes Thema der SMV.

B

Beteiligung

Beteiligung steht für: Einbindung von Personen oder Gruppen in Entscheidungsprozesse, siehe Partizipation; im Schulbereich als auch im Bereich der Öffentlichkeit und Politik.

Bildung

Der Begriff der Bildung zielt auf die geistige, gestalterische und moralische Entwicklung, die aus Vernunft und Freiheit heraus und ohne direkte Abhängigkeit von Politik und Wirtschaft geschieht. Gemeint ist nicht nur der Vorgang, sondern auch der Zustand bzw. das Ergebnis.

Bildung geschieht insbesondere im schulischen Bereich durch die Fächer und die mehrjährige Laufbahn.

Bundeskanzler*in

Der/die Bundeskanzler*in ist Chef*in der Bundesregierung und wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten*innen gewählt. Der/die Bundeskanzler*in bestimmt die Richtlinien der Politik der von ihm/ihr gebildeten Bundesregierung.

Bundesrat

Bundesrat ist eine Organisation, in der sich die 16 Bundesländer zusammengeschlossen haben. Er ist an wichtigen politischen Entscheidungen des Bundes beteiligt. Die Regierung jedes Bundeslandes ist im Bundesrat vertreten: je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Stimmen hat es im Bundesrat. Insgesamt hat der Bundesrat 69 Mitglieder.

Bundesregierung

Bundesregierung besteht aus der/dem Bundeskanzler*in und den Bundesminister*innen. Sie soll den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik umsetzen.

Bundestag

Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament der Bundesrepublik Deutschland.

C

Chancengleichheit

Jeder Mensch sollte die gleichen Lebenschancen haben und nicht aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Alter benachteiligt werden.

D

Demokratie

Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie. In dieser Staatsform gilt die „Herrschaft des Volkes“, in ihr haben alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte und Pflichten.

Demokratien zeichnen sich unter anderem durch Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, ein Mehrparteiensystem sowie freie, gleiche und geheime Wahlen aus.

 

Diversität

In der Regel werden unter Diversität Merkmale wie ethnische Zugehörigkeit, soziale Herkunft, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, Behinderung, Alter und Religion gefasst, wobei die Perspektive um vielfältige weitere (individuelle) Merkmale erweiterbar ist.

E

Europäische Union

Die Europäische Union ist eine einzigartige wirtschaftliche und politische Vereinigung von 27 europäischen Ländern, die zusammen einen großen Teil des europäischen Kontinents ausmachen. Diese Länder haben sich die Wahrung des Friedens und das Streben nach Wohlergehen der Bürger*innen als oberstes Ziel gesetzt. Sie wollen gemeinsam dafür sorgen, dass es in Europa auch in Zukunft demokratisch zugeht. Alle Staaten in der EU sind selbstständig, haben eigene Regierungen und Parlamente.

Exekutive

Der Begriff Exekutive kommt aus der lateinischen Sprache. Er bedeutet "ausführen". Die Exekutive führt aus, was in Gesetzen steht.

Die Exekutive ist eine von drei Gewalten, die es in einem Staat mit Gewaltenteilung gibt.
Zur Exekutive gehören die Regierungen eines Staates. Eine Regierung ist Chefin einer Exekutive eines Staates. Zur Exekutive gehören zum Beispiel auch die Beamten und Beamtinnen in den Ämtern und die Polizei.
Andere Namen für die Exekutive sind ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt.

F

Freiheit

Jeder Mensch hat das Recht, frei zu leben. Das ist in den Menschenrechten festgelegt. Freiheit kann dabei sehr vieles bedeuten: das Recht auf freie Meinungsäußerung, freie Berufswahl, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und viele andere Rechte. Zur Freiheit gehört auch die Freiheit der anderen. Das heißt, dass niemand durch die Ausübung seiner Freiheitsrechte die Freiheit anderer Menschen einschränken darf.

Frieden

Frieden ist eine umfassende und dauerhafte Rechtsordnung und Lebensform, bei der Wohl und Wohlstand der Bürger*innen oberste Ziele sind. Frieden ist nicht von Natur aus gegeben, sondern er ist ein geschaffener Zustand, der durch ein Minimum an Ordnung und Vereinbarungen gesichert werden muss.

G

Gerechtigkeit

Gerechtigkeit heißt, dass es nach Abwägen aller Interessen und Wertvorstellungen zu einer fairen Verteilung von Gütern und Chancen innerhalb einer Gesellschaft kommt.

In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist die Gerechtigkeit das oberste Ziel.

Gewaltenteilung

Mit "Staatsgewalt" bezeichnet man die Möglichkeiten, die ein Staat hat, dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden. Hier bedeutet "Gewalt" vor allem "Macht". Wenn jemand gegen Gesetze verstößt, kann der Staat dafür sorgen, dass er bestraft wird. Der Staat hat die Macht, die Strafe durchzusetzen. Aber der Staat darf keineswegs machen, was er will. Er muss sich selbst auch an die Gesetze halten.

Damit der Staat seine Macht nicht unkontrolliert einsetzen kann, gibt es die sogenannte Gewaltenteilung. Diese Teilung ist eine Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Damit soll verhindert werden, dass diejenigen, die die politische Macht haben, diese nicht missbrauchen. So sollen die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gesichert werden.

Die Staatsgewalt wird bei uns in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (ausführende Gewalt, Verwaltung) und die Judikative (Rechtsprechung).

Gleichberechtigung

Der Begriff der Gleichberechtigung leitet sich generell aus Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ab und besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden. Neben den Definitionen aus Artikel 1, erweitert Artikel 2 auch, indem sie Ungleichheit aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Hautfarbe, Sprache, Religion, Meinung, Nation, sozialem Status, Eigentum oder anderen Gründen explizit verbietet.

Grundrechte

Rechte eines Bürgers/ einer Bürgerin gegenüber dem Staat. Diese sollen gelten, egal in welchem Land die Menschen leben.

Viele Staaten haben die allgemeinen Menschenrechte als "Grundrechte" in ihre eigene Verfassung aufgenommen - zum Beispiel sind sie in Deutschland im Grundgesetz festgehalten und können vor Gericht eingeklagt werden.

Die Grund- und Menschenrechte schreiben unter anderem vor, dass jeder Mensch das Recht auf Freiheit und "körperliche Unversehrtheit" hat und nicht geschlagen, misshandelt oder gefoltert werden darf. Zu den Grundrechten gehört es auch, dass alle Menschen vor Gericht gleichbehandelt werden, Mann und Frau gleichberechtigt sind und man nicht wegen Geschlecht, Religion, Herkunft, Sprache, Behinderung, Alter benachteiligt werden darf. Gleichzeitig ermöglichen sie jedem Menschen die Freiheit seine Meinung zu sagen, seine Religion auszuüben und seinen Beruf fei zu wählen.

I

Inklusion

Kommt aus der lateinischen Sprache und bedeutet „einbeziehen“.

Inklusion ist die Idee und das Ziel, dass niemand ausgeschlossen werden darf. Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle Menschen an allen Angeboten nicht nur teilnehmen können, sondern die gleiche Möglichkeit haben, an der Gesellschaft mitzuwirken. Für körperlich beeinträchtigte Menschen muss alles gut erreichbar sein. Niemand darf wegen seines Geschlechts bevorzugt werden, die Hautfarbe darf keine Rolle spielen – das sind nur einige Beispiele.

Inklusion betrifft nicht nur die Schule, sondern die ganze Gesellschaft.

J

Jahrgangsstufenversammlung

In der Jahrgangsstufenversammlung kommen alle Schüler*innen einer Jahrgangsstufe zusammen, um sich über Themen und anstehende Ereignisse auszutauschen, so treffen sich zum Beispiel alle Siebtklässler*innen.

Judikative

Der Begriff kommt aus der lateinischen Sprache. Er bedeutet "Recht". Die Judikative ist die 'rechtsprechende Gewalt' eines Landes - also die Gerichte. Dazu gehören Bundesgerichte wie das Bundesverfassungsgericht, aber auch Gerichte auf lokaler Ebene, wie zum Beispiel ein Amtsgericht.  Richterinnen und Richter leiten Gerichtsverfahren und fällen Urteile. Sie sind unabhängig, müssen aber die Gesetze beachten. Weder die Regierung noch irgendeine andere Einrichtung oder Person kann sie dazu zwingen, ein Urteil zu fällen, das sie nicht richtig finden.

Jugendpolitik

Jugendpolitik bezeichnet jene Bereiche von Politik, die sich um Anliegen, Interessen, Rechte und Pflichten von Jugendlichen kümmern. Jugendliche sind nach UNO-Definition Menschen zwischen 15 und 24 Jahren.

Wirksame Jugendpolitik soll dabei mit Jugendlichen gestaltet werden und weniger eine Politik für Jugendliche sein. Die Anliegen der Jugendlichen müssen in allen Politikbereichen und bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Jugendschutzgesetz

Das deutsche Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz zum Schutze von Kindern und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien.

Siehe auch Kinderrechte

K

Kinderrechte

Kinderrechte sind speziell auf Kinder angepasste Menschenrechte (das Recht auf Leben, das Recht auf freie Entfaltung, das Recht auf Würde durch den Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit usw.), da sie ihre Verletzlichkeit, ihre Besonderheiten und ihre altersbedingten Bedürfnisse berücksichtigen.

Klassenrat

Der Klassenrat ist eine Versammlung der Klassengemeinschaft, um Konflikte zu besprechen, Entscheidungen zu treffen, zu diskutieren und Regeln für das Zusammenleben festzulegen. Die konkreten Ziele eines Klassenrates können vielfältig sein und bleiben immer flexibel.

Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander und Mitbestimmung in der Schule. Er ist das demokratische Forum einer Klasse. Der Klassenrat stärkt die Gemeinschaft einer Klasse und gilt als geschützter Raum.

Klassenratsmitglieder

Die Ratsmitglieder sind alle Mitglieder der Klasse. Dabei sind es sowohl jene ohne eine weitere Rolle im Klassenrat, aber auch jene, welche eine besondere Rolle im Klassenrat übernehmen. Ihre Aufgabe ist es ihre Meinung im Klassenrat zu den verschiedenen Themen einzubringen, mitzudenken und Ergebnisse sowie Lösungen zu finden. Auch sind sie dafür verantwortlich daraus resultierende Aufgaben zu übernehmen.

Klassensprecher*in

Ein/e Klassensprecher*in ist die Vertretung einer Schulklasse und damit Teil der Schülervertretung. Er oder sie wird – zusammen mit einer Stellvertretung – zu Beginn des Schuljahres für ein ganzes Jahr demokratisch von der gesamten Klasse gewählt.

Klassensprecher*innenversammlung

In der Klassensprecher*innenversammlung kommen alle Klassensprecher*innen und deren Vertretung inklusive der Schülersprecher*innen wenn möglich monatlich zusammen um aktuelle Themen, Wünsche sowie anstehende Ereignisse zu besprechen.

L

Legislative

Die Legislative nennt man auch 'gesetzgebende Gewalt'. Der Name kommt vom lateinischen Wort 'Lex' - das bedeutet 'Gesetz'. Die Legislative ist also der Teil eines Staates, der Gesetze beschließen darf. Meistens sind das die Parlamente. In Deutschland gehören zum Beispiel der Bundestag, der Bundesrat und die Parlamente der Bundesländer zur Legislative.

M

Mehrheitsprinzip

Mehrheiten sind in einer Demokratie sehr wichtig. Es ist das Mehrheitsprinzip, nach dem oftmals Entscheidungen getroffen werden: Bei Abstimmungen und Wahlen setzt sich der Wille der Mehrheit gegenüber dem Willen der Minderheit durch. Und die Entscheidung ist dann für alle gültig. Der Klassensprecher, der von einer Mehrheit gewählt ist, spricht eben auch für diejenigen, die ihn nicht gewählt haben.

Es gibt unterschiedliche Mehrheiten.

Die absolute Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Person oder eine Partei mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommt.

Die relative Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Person oder Partei zwar die meisten Stimmen bei einer Wahl erreicht, aber nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen.

Bei manchen Abstimmungen im Parlament muss eine sogenannte qualifizierte Mehrheit erreicht werden. Dann ist genau festgelegt, wie groß die Mehrheit sein muss, damit ein Beschluss gültig wird. Es kann zum Beispiel eine Zweidrittelmehrheit oder eine Dreiviertelmehrheit aller Stimmen gefordert sein.

Menschenrechte

Rechte, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische oder sonstige weltanschauliche Vorstellungen, nationale oder soziale Herkunft dürfen bei der Gültigkeit der Menschenrechte keine Rolle spielen.

Menschenwürde

Alle Menschen sind grundsätzlich gleichwertig und damit auch zu schützen. Die Menschenwürde ist Ausdruck dieser Gleichwertigkeit aller Menschen. In vielen Verfassungen ist die Menschenwürde konkret genannt.

Mitbestimmung

Mitbestimmung bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung. Sie besteht unter anderem aus der Mitsprache, aber auch aus der Mitwirkung. Zum Beispiel kann man sich bei der Umsetzung einer Idee mit einbringen.

Mitsprache

Im Sinne der Partizipation ist ein(e) jede(r) zur Mitsprache eingeladen. Jeder Mensch darf und soll seine Meinung äußern, Ideen einbringen und Vorschläge machen.

Mitwirkung

Mitwirkung meint die Beteiligung der Personen an Handlungen und Prozessen der Gemeinschaft.

O

Opposition

Opposition bezeichnet die im Parlament vertretenen Parteien, die sich (als Minderheit) gegen die Regierung und die Parteien der Mehrheit stellen. Die politische Opposition ist insofern wesentliches Element moderner Demokratien, als sie (mehr noch als die Parteien der Regierungsmehrheit) die parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnimmt.

P

Parlament

Parlament bezeichnet in demokratischen Staaten die Vertretung des Volkes, dessen wichtigste Aufgaben die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt, des Budgetrechts und die Kontrolle der Regierung sind.

Parteien

Vereinigungen von Bürgern*innen, die gemeinsame Interessen und gemeinsame politische Vorstellungen haben. Parteien wollen in Wahlen politische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen.

Pluralismus

Pluralismus bedeutet Vielfalt. Ohne Pluralismus kann es keine Demokratie geben. Dieser Vielfalt begegnen wir auf unterschiedlichen Ebenen. 1. Meinungspluralismus (=Meinungsfreiheit). 2. Eine funktionierende Demokratie braucht auch Parteienpluralismus. Das heißt, dass es unterschiedliche politische Parteien gibt und diese Parteien miteinander einen fairen Wettkampf führen. 3. In jeder Gesellschaft gibt es zudem unterschiedliche Interessen – das nennt man Interessenspluralismus.

Politik

Politische Bildung ist zum einen Vermittlung von Wissen über Politik. Zum anderen ist Politische Bildung das Erlernen und Einüben bestimmter Fähigkeiten. Zur Politischen Bildung gehört, etwas über Wahlen, Parlament oder Regierung zu erfahren (oder über Demokratie, Diktatur und Meinungsfreiheit). Es gehört aber auch dazu, zu lernen, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden können, wie man sich ein eigenes Urteil bildet oder wie man für Menschenrechte eintreten kann.

Protokoll

Schriftliche Zusammenfassung einer Sitzung.

Protokollant*in

Mitglied einer Versammlung, die die Themen und Ergebnisse einer Sitzung zusammenfasst und notiert. Auch in einem Klassenrat oder einer SMV Sitzung soll ein Protokoll geschrieben oder mündlich aufgezeichnet werden. So ist gesichert, dass nichts an Themen, Beschlüssen oder Aufgaben vergessen wird.

R

Regelwächter*in

Es ist wichtig, dass die vom Klassenrat beschlossenen Regeln eingehalten werden. Der Regelwächter kann von der Klasse ausgewählt werden. Er/ sie erinnert alle an die Einhaltung der Regeln, die die ganze Klasse vereinbart hat.

Republik

Republik ist eine Staatsform, bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist. Zu unterscheiden sind die parlamentarische und die präsidentielle Republik.

S

Schulsprecher*in

Die Schulsprecher*innen sind die gewählte Vertretung aller Schüler*innen einer Schule. Jede Schule entscheidet selbst, wie sie diese Wahl durchführt.

Schulversammlung

In der Schulversammlung kommen alle Schüler*innen der Schule zusammen, um aktuelle Themen und Anliegen zu besprechen.

Sitzungsleitung

Der/die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, liest die gesammelten Themenvorschläge vor und erarbeitet mit den Klassenratsmitgliedern die Tagesordnung. Die vorsitzende Person führt durch die Tagesordnungspunkte jeder Sitzung. Der/ die Vorsitzende leitet die Diskussionen und übernimmt dabei die Rolle eines/ einer Moderator*in.

SMV

In der Schülermitverantwortung (SMV) arbeiten Schüler*innen an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit. Sie vertreten dabei in erster Linie die Interessen ihrer Mitschüler*innen.

SMV-Satzung

In der SMV-Satzung werden die Rechte, Pflichten und die Struktur der SMV festgeschrieben.

SMV-Seminar

Auf das SMV-Seminar fahren möglichst viele Mitglieder* der SMV. Mindestens einmal jährlich findet dieses zwei bis drei Tage statt.

T

Toleranz

Toleranz heißt, auch andere Meinungen und Einstellungen oder Lebensweisen, die sich von den eigenen unterscheiden, zu akzeptieren und zuzulassen. Toleranz bedeutet aber nicht, dass man – mit Berufung auf diese Meinungsfreiheit – andere beleidigen oder herabwürdigen darf.

V

Verfassung

Grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben in einem Staat, meist in einer Verfassungsurkunde niedergelegt. Die Verfassung Deutschlands heißt Grundgesetz.

Vielfalt

Diversity bedeutet Vielfalt von Menschen und Lebensformen. Diversity zielt auf die Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen etc. Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale.

Siehe auch Diversität

Vorsitzender*

Der/die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, liest die gesammelten Themenvorschläge vor und erarbeitet mit den Klassenratsmitgliedern die Tagesordnung. Die vorsitzende Person führt durch die Tagesordnungspunkte jeder Sitzung. Der/ die Vorsitzende leitet die Diskussionen und übernimmt dabei die Rolle eines Moderators/ einer Moderatorin.

W

Wahlen

Bei Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine Vertreter.

Ohne freie Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Sie sind die wichtigste Form demokratischer Kontrolle.

Wahlrecht

Wahlrecht ist das gesetzlich festgelegte Recht einer Person zur Teilnahme an einer Wahl.

Z

Zeitwächter*in

Die Person mit dieser Aufgabe achtet im Klassenrat darauf, dass keines der Themen zu lang besprochen wird, so dass kein anderes Thema zu kurz kommt. Die zeitbewachende Person weist den/die Vorsitzende* darauf hin, wenn ein Thema sich dem Ende zuneigen soll.