Das Recht auf unserer Seite

Introbild, Recht auf unserer Seite
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Law book

Warum Recht und Gesetz?

Gesetze sind für das menschliche Zusammenleben erforderliche Regeln. Sie können etwas erlauben, anordnen, freistellen oder verbieten.

In einer Demokratie müssen sich nicht nur die einzelnen Personen an diese Gesetze halten, sondern auch der Staat und alle staatlichen Einrichtungen.

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Schule, Gesetz

Rechte und Pflichten für Schüler*innen und Lehrer*innen

In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz. In diesem Schulgesetz steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten in den Schulen gelten. Sie gelten für Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulleitung und Eltern.

Im Schulalltag werden viele Probleme und Konflikte von den Beteiligten gelöst, ohne dass sie auf die rechtlichen Regelungen zurückgreifen. Aber es gibt auch Fälle, in denen man sich nicht einigen kann.

Will ein Schulteam Veränderungen in seiner Schule anstoßen, ist es oft hilfreich nachzuschauen, was die rechtlichen Grundlagen sind.

Manchmal ist man überrascht, welche kreativen Möglichkeiten die Gesetzestexte bereithalten.

Wenn es in eurer Schule um die Möglichkeiten geht, wie Schüler*innen mitbestimmen und mitentscheiden können, kann es hilfreich sein, das eine oder andere Gesetz zu kennen.

Viele Gesetze stehen dabei auf der Seite von demokratischen Strukturen.

Eigentlich logisch, denn unsere Gesetze in Deutschland werden demokratisch, nach vielen Diskussionen und Abstimmungen entwickelt.

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Waage

Wie ein Gesetzt entsteht

Wenn der Deutsche Bundestag Gesetze macht, muss er dafür Regeln beachten. Nicht jeder kann im Bundestag einfach vorschlagen, dass jetzt ein Gesetz gelten soll. Nur die Bundesregierung, mehrere Abgeordnete gemeinsam oder der Bundesrat (das ist die Vertretung der Bundesländer) dürfen das. Bevor aber abgestimmt wird, ob es ein neues Gesetz geben soll, beraten die Abgeordneten darüber. Sie sprechen mit Expert/-innen und ihren Kollegen darüber, was in dem Gesetz stehen soll. Und dann wird abgestimmt. Nur wenn die Mehrheit der Abgeordneten für das neue Gesetz stimmt, kann es auch gültig werden. Manchmal muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Unterschrieben wird das Gesetz von der Bundeskanzlerin und dem Minister, der dafür zuständig ist. Und als letztes unterschreibt der Bundespräsident. Danach wird das Gesetz gültig.

Mehr findest du hier

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, abgekürzt BayEUG, regelt, das Schulrecht für die Schulen in Bayern.

Gut zu wissen – gesetzlich verankert

Klassensprecher

Ab der 5. Jahrgangsstufe wählt jede Klasse eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und ihren bzw. seinen Stellvertreter. Sie vertreten ihre Klasse in der Klassensprecherversammlung, oder in der Schülervertretung (SMV). Über das Wahlverfahren von Klassensprecher*innen entscheidet der Schülerausschuss im Einvernehmen mit der Schulleitung. Die Wahl findet innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn statt.

„Im Einvernehmen mit der Schulleitung“

Einvernehmen heißt, dass die Schulleitung informiert sein muss und die Idee der Schüler*innen seinen Ideen nicht widerspricht.

Die Klassensprecherversammlung/ Schülervertretung

Die Klassensprecher*innen, ihre jeweiligen Stellvertreter sowie die Schülersprecher*innen bilden die Klassensprecherversammlung. Die Klassensprecherversammlung behandelt Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die gesamte Schülerschaft von Interesse sind.

Schülersprecherinnen und Schülersprecher

Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. Die Wahl findet innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl der Klassensprecher*innen statt. Die Schülersprecher*innen führen die Geschäfte bis zur Wahl der neuen Schülersprecher*innen weiter.

Schulforum

Dem Schulforum gehören die Schulleitung, drei Vertreter*innen des Lehrerkollegiums, drei Elternvertreter*innen, die drei Schülersprecher*innen, sowie eine Vertretung des Schulaufwandsträgers (Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung) an.

Das Schulforum tagt einmal im Halbjahr.

Jedes Mitglied des Schulforums hat das Recht, Anträge einzubringen.

Verbindungslehrkraft

Die Klassensprecher*innen und ihre jeweilige Stellvertretung können für ein Schuljahr eine Verbindungslehrkraft wählen. Das Schulforum kann beschließen, dass die Wahl durch alle Schüler*innen erfolgt. Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleitung und Lehrkräften einerseits und den Schüler*innen andererseits. Sie beraten die Schülermitverantwortung und vermitteln bei Beschwerden.

Schülermitverantwortung, Schülervertretung, Schüler*innenMitVerantwortung (SMV)

Allen Schüler*innen soll die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule mitzugestalten. Sie werden dabei von der Schulleitung, den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten unterstützt.  Zu den Aufgaben der SMV gehören die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler*innen und die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.

Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es:

  1. Informiert zu werden (Informationsrecht)
  2. Wünsche und Anliegen zu übermittelten (Anhörungs- und Vorschlagsrecht)
  3. Zu vermitteln, wenn sie glauben, dass Unrecht geschieht (Vermittlungsrecht)
  4. Beschwerden vorzubringen (Beschwerderecht)
  5. Mitwirkung im Schulforum, sowie bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen.
  6. Vorschläge machen zu dürfen bei der Gestaltung von Kursen, Schulveranstaltungen und im Unterricht.

Informationsrecht:

Gegen die Geheimniskrämerei

Grundsätzlich haben die Schüler*innen ein Recht auf alle Informationen, die die Schule, Klasse und Jahrgangsstufe betreffen. Normalerweise werden alle wichtigen Dinge durch die Schulleitung, Klassenleitung, Schülersprecher*in oder Klassensprecher mitgeteilt. Dieses Informationsrecht ist im BayEUG am Amt der Schülersprecher*in festgemacht. Umso wichtiger ist es, dass die Schülervertretung gut organisiert ist, damit diese Informationen über die Klassensprecher*innen in jeder Klasse und bei jedem Schüler und jeder Schülerin ankommen.

Denn nur wenn du alle wichtigen Informationen hast, kannst du sachlich und gut deine Meinung sagen, Anregungen und Kritik anbringen.

Welche Rechte gibt es?

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Informationsrecht

Informationsrecht

Gegen die Geheimniskrämerei

Grundsätzlich haben die Schüler*innen ein Recht auf alle Informationen, die die Schule, Klasse und Jahrgangsstufe betreffen. Normalerweise werden alle wichtigen Dinge durch die Schulleitung, Klassenleitung, Schülersprecher*in oder Klassensprecher mitgeteilt. Dieses Informationsrecht ist im BayEUG am Amt der Schülersprecher*in festgemacht. Umso wichtiger ist es, dass die Schülervertretung gut organisiert ist, damit diese Informationen über die Klassensprecher*innen in jeder Klasse und bei jedem Schüler und jeder Schülerin ankommen.

Denn nur wenn du alle wichtigen Informationen hast, kannst du sachlich und gut deine Meinung sagen, Anregungen und Kritik anbringen.

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Anhörungs- und Vorschlagsrecht:

Anhörungs- und Vorschlagsrecht

Aktiv werden können

Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht der Schülersprecher*innen ist das Recht, Wünsche und Anregungen an Lehrkräfte, die Schulleitung und den Elternbeirat zu übermitteln. Wie das geschieht, ist nicht vorgegeben. Hier könnt ihr zusammen mit der Verbindungslehrkraft kreativ sein: ein Brief an die Schulleitung, ein Gesprächstermin, eine Präsentation in der Lehrerkonferenz.

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Vermittlungsrecht

Vermittlungsrecht

Unterstützung anbieten können

Dieses Recht gesteht euch zu, zwischen verschiedenen Parteien (also z. B. einem Lehrer und einem Schüler oder zwischen Schülern) im Falle von Konflikten zu vermitteln. Ihr seid dann in einer ähnlichen Rolle wie Streitschlichter. Manchmal ist es gut, diese Konflikte an sie abzugeben, oder sich Unterstützung bei der Verbindungslehrkraft zu holen. Ihr habt nicht die Verpflichtung zu vermitteln.

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Beschwerderecht

Beschwerderecht

Wenn es Ärger gibt

Es steht euch zu, Beschwerden bei den Lehrkräften, bei der Schulleitung und im Schulforum vorzubringen. Bereitet euch gut vor auf so ein Gespräch, dann schafft ihr es besser, sachlich zu bleiben. Versucht immer nicht nur eure Meinung, sondern die aller Schüler*innen zu vertreten.

Genauer nachlesen kannst du hier und hier.

 

 

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school

Bayerische Schulordnung – mehr möglich, als man denkt

Die Bayerische Schulordnung ermöglicht es jeder einzelnen Schule, zusammen mit Schüler*innen und Lehrkräften individuelle Schwerpunkte zu setzen.

Diese müssen im Rahmen der Lehrpläne und Gesetze sein – aber auch da ist schon einiges versteckt – vielleicht ist ja was für eure Schule dabei?

Mehr finden Sie hier.

Wenn ja, tut euch zusammen: Schüler*innen und Lehrkräfte.

 

In der BayScho §3 werden die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Lehrerkonferenz beschrieben. Sie kann z.B. über die Durchführung verschiedener Modus-Maßnahmen entscheiden. Diese Liste von Maßnahmen ermöglicht es jeder Schule, ihren Schulalttag auf die ganz individuelle Besonderheit vor Ort abzustimmen.

Wichtig: Die Entscheidung über diese Modus-Maßnahmen muss innerhalb der Schulgemeinschaft erörtert werden.

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Modusmaßnahmen_Beispiele

Beispiele von Modusmaßnahmen

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kunstlich_kreativ

Beispiele aus der langen Liste der Modusmaßnahmen

Wir haben die Texte gekürzt, genau nachlesen kannst du hier.

DIE TABELLE

 

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LehrplanPLUS

Und was erlaubt der Lehrplan? Mehr über LehrPlanPLUS

In vielen Schularten wurde in den letzten Jahren ein neuer Lehrplan eingeführt.

LehrplanPLUS geht davon aus

Dass in der Schule alle am Erfolg des Lernens beteiligt sind, Schüler*innen und Lehrkräfte.

Die Schüler*innen individuelle Vorerfahrungen mitbringen, sie Inhalte und Themen im Unterricht unterschiedlich wahrnehmen.

LehrplanPLUS möchte

Bei Schüler*innen neue Interessen und Erfahrungen wecken und sie darin unterstützen Alltagskompetenzen zu erwerben.

Schüler*innen darin unterstützen, basierend auf den Grundsätzen von Demokratie, Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen zu übernehmen, um als mündige Bürger*innen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und mitzugestalten zu können.

Helfen, eine weltoffene, lebensbejahende und selbstbewusste Haltung anzubahnen, die verbunden ist mit einem achtsamen, toleranten und respektvollem Umgang gegenüber der Meinung und Lebensweise anderer.

FÜZ – Schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele im LehrplanPlus

Demokratiefähigkeit und politische Bildung gehört neben Alltagskompetenz, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung/Digitale Bildung, Soziales Lernen, Werteerziehung zu den 15 FÜZ.

Die Umsetzung der FÜZ ist Aufgabe der gesamten Schulfamilie, also Schulleitung, Lehrerkollegium, Schüler- und Elternvertretung.

Hier kannst du den Lehrplan deiner Schule nachlesen

Jetzt wird es ernst

Die Bayerische Verfassung, in Kraft getreten am 08. Dezember 1946

Ein gutes Argument für Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern an Schulen

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Verfassung

Auch die Bayerische Verfassung formulierte in ihrem obersten Bildungs- und Erziehungsziel, dass Bildung nur gelingen kann, wenn wir als ganze Person angesprochen werden.

In der Mitgestaltung des Schullebens können Schülerinnen und Schüler erleben, dass sie Verantwortung wahrnehmen können, sie erfahren, wie herausfordernd es sein kann, mit verschiedenen Meinungen konfrontiert zu werden. Sie erleben Erfolge und müssen mit Niederlagen umgehen. Sie lernen sich einzubringen und sich und andere wertzuschätzen.

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Artikel

Artikel 131 Bayerische Verfassung:

 „Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“

Mehr zum Nachlesen was das für die Schule bedeutet finden Sie hier.

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Bayerische Staatsministerium

Was will das Bayerische Staatsministerium?

Am 12. September 2017 wurde ein Gesetz in Kraft gesetzt, das für alle Schulen verpflichtend ist:

Das Gesamtkonzept für die politische Bildung an bayerischen Schulen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Alle Schulen, Schulleitungen, Lehrkräfte aller Fächer in Bayern müssen sich daran halten und versuchen, die Inhalte in ihrer Schule umzusetzen.

Dazu gehört, dass alle Schulen verpflichtet sind, dieses Gesamtkonzepts für politische Bildung an ihrer Schule vorzustellen.

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Ganztagesbildung_Header

Inhalte

Schüler*innen sollen lernen Staat, Politik und Gesellschaft zu verstehen und ihrem Alter entsprechend darin unterstützt werden, in der Demokratie mitzuwirken.

Dies soll in den einzelnen Fächern im Unterricht passieren. Jedoch reicht das nicht, um zu lernen, wie es ist, sich aktiv zu beteiligen.

Deshalb hat jede Schule auch die Verantwortung, politische Bildung ganz konkret und erfahrbar so auszugestalten, dass es zu ihr und ihren Schüler*innen und Lehrkräften passt.

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schulfach_demokratie.

Die Möglichkeit in ihrer Schule aktiv mitzuwirken, wird in diesem Konzept ebenfalls als besondere, konkrete Chance und Aufgabe bezeichnet, die nicht nur den Unterricht, sondern das gesamte Schullegen betrifft.

  • Wahl und Tätigkeit der Klassensprecher*innen-Wahl und Schülersprecher*innen
  • SMV-Arbeit
  • Ein Schulparlament
  • Das Schulforum
  • Der Klassenrat
  • Eine Schulverfassung

Alle diese Punkte werden als Elemente genannt, mit denen sich jede Schule auseinandersetzen muss, und ihr eigenes Konzept der Mitwirkungsmöglichkeit für Schüler*innen zu entwickeln und öffentlich zu machen.