Wusstest du schon?
Das Bayerische Gesetz regelt über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, abgekürzt BayEUG, das Schulrecht für die Schulen in Bayern.
Bayerische Schulordnung - mehr möglich als man denkt
Die Bayerische Schulordnung ermöglicht es jeder einzelnen Schule, zusammen mit Schüler*innen und Lehrkräften individuelle Schwerpunkte zu setzen. Diese müssen im Rahmen der Lehrpläne und Gesetze sein – aber darin sind viele Möglichkeiten versteck. Vielleicht ist ja was für eure Schule dabei?
Wenn ja, tut euch zusammen: Schüler*innen und Lehrkräfte.
Im Paragraph 3 der Bayerischen Schulordnung werden zum Beispiel die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Lehrerkonferenz beschrieben. Sie kann z. B. über verschiedene Maßnahmen beschließen. Diese Liste von Maßnahmen ermöglicht es jeder Schule, ihren Schulalltag auf die ganz individuelle Besonderheit vor Ort abzustimmen.
Wichtig: Die Entscheidung über diese Maßnahmen muss innerhalb der Schulgemeinschaft besprochen werden.
Ein paar mögliche Maßnahmen - in der Bayerischen Schulordnung stehen noch mehr.
Und was erlaubt der LehrPlanPLUS?
In vielen Schularten wurde in den letzten Jahren ein neuer Lehrplan eingeführt. Was drin steht und an welchen Stellen er euch unterstützen kann, haben wir hier für euch zusammengefasst.
LehrplanPLUS geht davon aus ...
- ... dass in der Schule alle am Erfolg des Lernens beteiligt sind, Schüler*innen und Lehrkräfte.
- ... dass die Schüler*innen individuelle Vorerfahrungen mitbringen und sie Inhalte und Themen im Unterricht unterschiedlich wahrnehmen.
LehrplanPLUS möchte ...
- ... bei Schüler*innen neue Interessen und Erfahrungen wecken und sie darin unterstützen Alltagskompetenzen zu erwerben.
- ... Schüler*innen darin unterstützen, Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen zu übernehmen, um als mündige Bürger*innen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und mitzugestalten.
- ... helfen, eine weltoffene, lebensbejahende und selbstbewusste Haltung aufzubauen, die verbunden ist mit einem achtsamen, toleranten und respektvollem Umgang gegenüber der Meinung und Lebensweise anderer.
Schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele
- Demokratiefähigkeit und politische Bildung gehört neben Alltagskompetenz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, interkulturelle Bildung, Medienbildung, digitale Bildung, soziales Lernen und Werteerziehung zu den 15 Bildungs- und Erziehungszielen.
- Die Umsetzung ist Aufgabe der gesamten Schulfamilie, also der Schulleitung, des Lehrerkollegiums und der Schüler*innen- und Elternvertretung.
Lehrplan-Plus der einzelnen Schularten
Jetzt wird's ernst!
Die Bayerische Verfassung ist am 08. Dezember 1946 in Kraft getreten. Auch wenn das schon sehr lange her ist, hat sie ihre Gültigkeit nicht verloren und ein Blick in die Vergangenheit lohnt sich. Denn in der Verfassung finden sich gute Argumente für Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schüler*innen an Schulen.
Die Bayerische Verfassung formulierte in ihrem obersten Bildungs- und Erziehungsziel, dass Bildung nur gelingen kann, wenn wir als ganze Person angesprochen werden. In der Mitgestaltung des Schullebens können Schüler*innen erleben, dass sie Verantwortung wahrnehmen können, sie erfahren, wie herausfordernd es sein kann, mit verschiedenen Meinungen konfrontiert zu werden. Sie erleben Erfolge und müssen mit Niederlagen umgehen. Sie lernen sich einzubringen und sich und andere wertzuschätzen.
Artikel 131 Bayerische Verfassung:
„Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“
Mehr zum Nachlesen was das für die Schule bedeutet finden Sie hier.
Was will das Bayerische Staatsministerium?
Am 12. September 2017 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das für alle Schulen verpflichtend ist: Das Gesamtkonzept für die politische Bildung an bayerischen Schulen des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Alle Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte aller Fächer in Bayern müssen sich daran halten und versuchen, die Inhalte in ihrer Schule umzusetzen. Dazu gehört es auch, dass alle Schulen verpflichtet sind, dieses Gesamtkonzepts für politische Bildung an ihrer Schule vorzustellen.
Inhalte
Schüler*innen sollen lernen, Staat, Politik und Gesellschaft zu verstehen und ihrem Alter entsprechend darin unterstützt werden, in der Demokratie mitzuwirken. Dies soll in den einzelnen Fächern im Unterricht passieren. Jedoch reicht das nicht, um zu lernen, wie es ist, sich aktiv zu beteiligen. Deshalb hat jede Schule auch die Verantwortung, politische Bildung ganz konkret und erfahrbar so auszugestalten, dass es zu ihr und ihren Schüler*innen und Lehrkräften passt.
Die Möglichkeit in der Schule aktiv mitzuwirken, wird in diesem Konzept ebenfalls als besondere, konkrete Chance und Aufgabe bezeichnet, die nicht nur den Unterricht, sondern das gesamte Schulleben betrifft. Ganz konkret genant werden:
- Klassensprecher*innen und Schülersprecher*innen
- SMV-Arbeit
- Schulparlament
- Schulforum
- Klassenrat
- Schulverfassung
All diese Punkte werden als Elemente genannt, mit denen sich jede Schule auseinandersetzen muss, um ihr eigenes Konzept der Mitwirkungsmöglichkeit für Schüler*innen zu entwickeln und öffentlich zu machen.
Wusstest du schon?
Das Bayerische Gesetz regelt über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, abgekürzt BayEUG, das Schulrecht für die Schulen in Bayern.